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Code of Conduct

Die PFLAUM Gruppe legt großen Wert auf Nachhaltigkeit und ethisch verantwortungsvolles Handeln, die als integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse angesehen werden. Als deutschlandweit tätiges Transport- und Logistikunternehmen führen wir Transporte und komplexe Logistikprojekte mit höchster Kompetenz und Innovationskraft durch. Dabei beziehen wir Lieferungen und Dienstleistungen von sorgfältig ausgewählten Lieferanten.

Unsere Geschäftstätigkeit basiert auf verantwortungsvoller Unternehmensführung, die auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet ist. Bei der Beschaffung von Waren und der Vergabe von Aufträgen achten wir nicht nur auf prozessuale, ökonomische und technische Kriterien, sondern auch auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz.

Für uns sind Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten, Nachhaltigkeit und Innovation wesentliche Faktoren bei der Auswahl und Bewertung von Lieferanten und Dienstleistern, unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Produkt/Leistung, Markt, Region und Prozess. PFLAUM erwartet von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie den geltenden nationalen Gesetzen und unserem PFLAUM Code of Conduct entsprechen. Darüber hinaus wird erwartet, dass sie geeignete Prozesse einführen oder bereits implementiert haben, um die Einhaltung der Gesetze in ihren Unternehmen zu gewährleisten und kontinuierliche Verbesserungen gemäß den Grundsätzen und Anforderungen des PFLAUM Code of Conduct zu fördern.

Zudem erwartet PFLAUM von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie sicherstellen, dass ihre verbundenen Unternehmen ebenfalls alle beschriebenen Grundsätze und Anforderungen befolgen und anerkennen. Unter "verbundenen Unternehmen" verstehen wir Gesellschaften, bei denen mindestens 50% des stimmberechtigten Stammkapitals direkt oder indirekt im wirtschaftlichen Eigentum des anderen Unternehmens stehen. Im Folgenden finden Sie unsere Verhaltensprinzipien im geschäftlichen Umfeld:

Verbot von Korruption und Bestechung

PFLAUM fordert von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie keinerlei Form von Korruption tolerieren und sicherstellen, dass die Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung von Korruption sowie relevante Anti-Korruptionsgesetze in ihren Unternehmen eingehalten werden. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keinerlei Vorteile an Mitarbeiter von PFLAUM oder an nahestehende Dritte anbieten, versprechen oder gewähren, mit dem Ziel, einen Auftrag oder andere geschäftliche Vorzüge zu erlangen.

Geldwäsche

PFLAUM erwartet von seinen Lieferanten und Dienstleistern, dass sie alle relevanten gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention von Geldwäsche einhalten und sich in keiner Weise an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

Vermeidung von Interessenkonflikten

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit PFLAUM ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenskonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.

Freier Wettbewerb

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten und Dienstleister beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

Umweltschutz

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten.

Menschenwürdige Behandlung

PFLAUM Geschäftspartner verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle in ihren Einrichtungen arbeitenden Personen mit Respekt und Würde behandelt werden und vor Missbrauch, Belästigung oder Mobbing jeglicher Art (z. B. physisch, verbal, mental, sexuell) geschützt sind.

Kinderarbeit

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen. Als Kinderarbeit versteht sich gemäß ILO Mindestalterkonvention No.138 jegliche Arbeit, die von Arbeitnehmern verrichtet wird, deren Alter unter 15 Jahren und/oder dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, liegt.

Diskriminierung

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.

Zwangsarbeit

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister keine Zwangsarbeit in ihren Unternehmen zulassen.

Vergütung und Arbeitszeiten

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten und Dienstleister eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht. Ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, wird hier auf die Pflicht zur Einhaltung des „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (Mindestlohngesetz - MiLoG) in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Dies umfasst einerseits die Eindämmung von tatsächlichen und potenziellen Arbeitssicherheitsrisiken und andererseits die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen.
Dazu gehören unter anderem gepflegte Arbeitsräume und /-geräte, geeignete Schutzmaßnahmen, Sicherheitsschulungen und Maßnahmen zur Vermeidung von übermäßiger geistiger und körperlicher Ermüdung.

Lieferantenbeziehungen

PFLAUM erwartet, dass seine Lieferanten und Dienstleister alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Unternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls einhalten. Die Lieferanten und Dienstleister bestärken ihre Unternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.

Einhaltung des PFLAUM Supplier Code of Conduct

Die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen aus diesem Code of Conduct von PFLAUM durch die Lieferanten und Dienstleister wird mittels Unterzeichnung der „Erklärung des Lieferanten und Dienstleisters“ (FB 333) bestätigt, welche Bestandteil der gegenseitigen Geschäftsbeziehung ist. Jeder Verstoß gegen die im PFLAUM Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten und/oder Dienstleister betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen des Code of Conduct von PFLAUM behält PFLAUM sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Weiter steht PFLAUM das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten und Dienstleistern, die den PFLAUM Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen, oder die keine Verbesserungsmaßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu von PFLAUM eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.

Anlaufstelle für identifizierte Verstöße

Anlaufstelle für identifizierte Verstöße – Whistleport seit 6/23

Anlaufstelle für identifizierte Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten: lksg-beschwerde(a)pflaum-logistik.de

 

Code of Conduct: Stand 10/2023